VERHALTENSKODEX
WEINKELLEREI
REH KENDERMANN

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Reh Kendermann hat als international tätiges Unternehmen die Verpflichtung und das
Selbstverständnis, verantwortungsvoll und rechtmäßig zu handeln. Dieser Verantwortung
stellen wir uns als Unternehmen und sichern damit dauerhaft unseren wirtschaftlichen Erfolg.
Das Ansehen und Vertrauen, das wir bei unseren Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern
genießen, kann durch unangemessenes Verhalten auch Einzelner schwer geschädigt werden.
Daher tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung für das Ansehen unseres Unternehmens.
Der Reh Kendermann Verhaltenskodex fasst die wesentlichen Grundsätze und Regeln für unser
Handeln zusammen. Er stellt den Anspruch an uns selbst dar, der von allen Mitarbeitern in
ihrem täglichen Handeln mit Leben gefüllt werden muss. Der Reh Kendermann
Verhaltenskodex ist eine Leitlinie für alle Mitarbeiter weltweit. Er beschreibt Grundsätze, an
die wir uns im täglichen Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern halten.

l. GRUNDSÄTZE
1.1 Einhaltung von Gesetzen
Wir halten uns an Recht und Gesetz der jeweiligen Länder, in denen wir geschäftlich aktiv sind.
Dies gilt für unser Unternehmen seit jeher als Selbstverständlichkeit, unabhängig von dadurch
bedingten wirtschaftlichen Nachteilen. Das Gleiche erwarten wir auch von unseren
Geschäftspartnern. Im Zweifel verzichten wir lieber auf das Erreichen eines Ziels, als gegen
Recht und Gesetz zu verstoßen. Sollten sich nationale Gesetze oder sonstige relevante
Regelungen von den Regeln des Verhaltenskodex und den einschlägigen internationalen
Richtlinien oder ergänzenden Vorgaben unterscheiden, geht die jeweils strengere Regelung
vor.

1.2 Compliance liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters
Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz in seinem
Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Er trägt mit seinem Auftreten, Handeln und Verhalten
wesentlich zum Ansehen des Unternehmens bei. Führungskräfte sind Vorbilder für alle
Mitarbeiter. Sie leben den Anspruch dieses Verhaltenskodexes glaubhaft vor und stellen sicher,
dass die Beschäftigten den Verhaltenskodex kennen und einhalten.

1.3 Meldung von Verstößen
Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen den
Verhaltenskodex oder sonstige einschlägige Richtlinien aufzuzeigen. Grundsätzlich sollte dazu
immer der Weg zum jeweiligen Vorgesetzten gesucht werden. Sollte dies im Einzelfall
aufgrund besonderer Umstände nicht angebracht erscheinen, steht jedem Mitarbeiter die Meldung an die nächsthöheren Ebenen oder den nationalen Vertrauensanwalt offen. Für den Fall, dass es zur Beobachtung einer Straftat gekommen ist, besteht in jedem Fall die
Verpflichtung, den Sachverhalt an eine der angeführten Stellen zu melden. Gesetzlichen
Anzeigepflichten ist selbstverständlich Folge zu leisten. KeinemMitarbeiterdarfausderin
gutem Glauben erfolgten Meldung ein Nachteil erwachsen. Bei der Untersuchung von
gemeldeten Sachverhalten gehen wir absolut vertraulich vor. Informationen über Daten des
Meldenden werden nur weitergegeben, wenn dieser damit einverstanden oder dies für die
Aufklärung eines Sachverhaltes aus zwingenden Gründen erforderlich ist.

1.4 Verantwortlichkeit
Verstöße gegen den Verhaltenskodex können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern
auch für das gesamte Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher muss jeder
Mitarbeiter bei Verstößen mit entsprechenden Folgen rechnen. Dies umfasst neben
arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund von Pflichtverletzungen auch die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung einer Strafanzeige.

2. INTERESSENSKONFLIKTE UND VORTEILSANNAHME
Ein Interessenskonflikt besteht immer dann, wenn dienstliche Entscheidungen durch private
Interessen beeinflusst werden. Um dies bereits im Ansatz zu vermeiden, ist jeder Mitarbeiter
dazu verpflichtet, private und geschäftliche Interessen zu trennen und Entscheidungen
unbefangen und im Sinne des Unternehmens zu treffen.

2.1 Geschäftspartner und Mitbewerber
Es dürfen keine privaten Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern oder Konkurrenten
eingegangen werden, wenn dies beruflich zu einem Interessenskonflikt führt. Mitarbeiter
dürfen keine geschäftliche Beziehung mit einem Geschäftspartner eingehen, auf den sie
unmittelbar oder mittelbar wesentlichen Einfluss ausüben können.

2.2 Private Vorteile aus Geschäftsbeziehungen
Jegliche Nutzung der beruflichen Tätigkeit für private Vorteile ist untersagt. In diesem Sinne
dürfen keinerlei Vorteile aus einer Geschäftsbeziehung oder der Anbahnung einer
Geschäftsbeziehung angenommen werden, die unter gewöhnlichen Umständen dazu geeignet
sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Die private Beauftragung eines
Geschäftspartners, mit dem ein Mitarbeiter direkten oder indirekten betrieblichen Kontakt hat,
darf ausschließlich im Rahmen der einschlägigen Unternehmensrichtlinien erfolgen.

2.3 Essenseinladungen und Geschenke

Essenseinladungen dürfen ausschließlich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher
Gastfreundschaft angenommen werden und unter der Voraussetzung, dass sie nicht als
unzulässige Beeinflussung verstanden werden können. Die Annahme von Geschenken ist
untersagt. Ausnahmen davon können nur bei geringwertigen Geschenken gemacht werden,
bei denen eine Ablehnung aufgrund der örtlichen Gebräuche sozial inadäquat wäre und durch
die der Geschenkempfänger in seinen betrieblichen Entscheidungen nicht beeinflusst werden
kann. Die Annahme von Bargeld und Bargeldäquivalenten (z.B. Gutscheine, Wertpapiere) ist in
jedem Fall unzulässig. Ortsübliche Wertschwellen für die Annahme von Geschenken und
Einladungen werden landesweise definiert.

2.4 Offenlegung von Interessenskonflikten
Mögliche Interessenskonflikte sind vom Mitarbeiter unbedingt seinemVorgesetzten
offenzulegen und in Abstimmung mit diesem zu klären. Im eigenen Interesse des Mitarbeiters
sind derartige Absprachen zu dokumentieren.

3. BESTECHUNG
Bestechung wird von der Reh Kendermann Weinkellerei unter keinen Umständen toleriert.
Jede Beziehung von dem Unternehmen zu Amtsträgern, Unternehmen und Privatpersonen
muss so gestaltet sein, dass bereits der Anschein von Korruption vermieden wird. Daher
unterlassen wir jede Form des Anbietens oder Gewährens von Vorteilen, die als Versuch einer
Beeinflussung verstanden werden könnte.

3.1 Geschäftspartner
Vor diesem Hintergrund werden Geschäftspartnern von Reh Kendermann keinerlei
unentgeltliche Zuwendungen angeboten, versprochen oder gewährt. Ausgenommen von
diesem Grundsatz sind lediglich Spenden (siehe unten unter “4. Spenden und Sponsoring”) und
Geschäftsessen. Die Umgehung dieser Regelungen durch Dritte (z.B. Berater, Makler oder
Vermittler) ist selbstverständlich gleichermaßen unzulässig.

3.2 Amtsträger
Insbesondere im Verhältnis zu Amtsträgern ist auf äußerste Zurückhaltung zu achten. Der
Begriff des Amtsträgers ist dabei weit auszulegen und umfasst unabhängig von der Definition
der jeweiligen nationalen Rechtsordnung jedenfalls immer Beamte und Mitarbeiter von
Behörden, öffentlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen und internationalen
Organisationen bis hin zu Abgeordneten und Kandidaten, Vertretern und Mitarbeitern
politischer Parteien.

4. SPENDEN UND SPONSORING
Spenden der Reh Kendermann Weinkellerei erfolgen stets transparent als gesellschaftliches
Engagement und auf freiwilliger Basis, ohne die Erwartung einer Gegenleistung. Um
Transparenz zu gewährleisten, werden Spendenzweck, Empfänger und Spendenbestätigung
dokumentiert.

4.1 Keine Spenden an politische Organisationen
Reh Kendermann leistet keine direkten oder indirekten Spenden an politische Organisationen,
Parteien oder einzelne Politiker.

4.2 Sponsoring
Im Unterschied zu Spenden wird beim Sponsoring eine Gegenleistung, zum Beispiel in Form
von Kommunikations- oder Marketing-Aktivitäten, für das Unternehmen erbracht. Alle
Sponsoring-Aktivitäten müssen auf Basis schriftlicher Verträge erfolgen und in einem
angemessenen Verhältnis zu den Sponsoring-Leistungen stehen. Sponsoring darf keineswegs
zur Umgehung der Bestimmungen über die Vergabe von Spenden erfolgen.

5. FAIRER WETTBEWERB
Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb als Voraussetzung der sozialen Marktwirtschaft und
halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die
Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhatten. Beispiele für unzulässige, von uns nicht tolerierte
Verhaltensweisen sind rechtswidriger Informationsaustausch, Preisabsprachen und
Marktaufteilungen mit Mitbewerbern oder Lieferanten. Spionage, Diebstahl und andere
illegale Methoden der Informationsbeschaffung über Mitbewerber oder deren geschäftliche
Tätigkeit lehnen wir ausdrücklich ab. Unser hoher eigener Anspruch an korrektes Verhalten
gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern wird zudem durch Regelungen unserer
verbindlichen Unternehmensverantwortung ausgedrückt.

6. ABSOLUTE KUNDENORIENTIERUNG
6.1 Qualität unserer Produkte
Unser Anspruch ist es, unseren Kunden jederzeit das beste Preis-Leistungsverhältnis am Markt
zu bieten. Zu diesem Zweck stellt unser Qualitätsmanagement einen integralen Bestandteil
aller unserer Betriebsabläufe dar. Unsere Produktsicherheits- und Qualitätsstandards übertreffen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zum Teil deutlich. Kommt es trotz unserer ausgeprägten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Vorfeld zum Verkaufsstopp eines Produktes
oder zu einem Produktrückruf, liegt es in der Verantwortung eines jeden involvierten
Mitarbeiters, mit höchstmöglicher Sorgfalt dazu beizutragen, jegliche nachteiligen
Auswirkungen auf unsere Kunden zu verhindern.

6.2 Positive Behandlung von Kundenanfragen
Wir sind stets bemüht, Anfragen unserer Kunden positiv zu beantworten. Im Fall von
Kundenreklamationen versuchen wir immer, für unsere Kunden eine angemessene,
zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

7. MITARBEITERWOHL UND MENSCHENRECHTE
Wir bekennen uns zu fairen Arbeitsbedingungen. Es ist selbstverständlich, dass Reh
Kendermann die Rechte der Arbeitnehmer wahrt. Wesentliche Aspekte der innerbetrieblichen
Zusammenarbeit sowie der Führung und Förderung von Mitarbeitern stehen hier im
Vordergrund.

7.1 Arbeitnehmerschutz
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter sind eines unserer höchsten Güter. Daher
schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen und integrieren Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz in unsere Betriebsabläufe. Es liegt gleichermaßen an allen Mitarbeitern,
unsere Sicherheitsvorschriften vorbehaltlos einzuhalten und etwaige Missstände unverzüglich
aufzuzeigen bzw. im eigenen Verantwortungsbereich abzustellen. Jede Führungskraft ist
verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen.

7.2 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer, entsprechend dem jeweils geltenden nationalen
Recht betriebliche Organisationen zu gründen, überbetrieblichen Organisationen beizutreten
sowie kollektive Tarifverhandlungen zu führen.

7. 3 Gleichbehandlung
Basierend auf der Charta der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum
Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden die Menschenrechte als
fundamentale Werte betrachtet, die von allen Mitarbeitern zu respektieren und zu beachten
sind. Wir lehnen jede Form der unrechtmäßigen Diskriminierung und unfairen Behandlung ab.
Solche Praktiken sind gesetzeswidrig und stehen im Widerspruch zu unserem Verhaltenskodex

8. WAHRUNG VON BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen absolut vertraulich behandelt werden. Sensible
Informationen jeglicher Art dürfen weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt noch
Dritten zugänglich gemacht werden. Die sichere Verwahrung von
Unternehmensinformationen ist u.a. durch technische Hilfsmittel jederzeit sicherzustellen.
Diese Vertraulichkeit gilt in gleichem Maße für Informationen, die wir von Geschäftspartnern
erhalten. Umgekehrt verpflichten auch wir unsere Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner
vertraglich zur Verschwiegenheit Öffentliche Kommunikation und die Beantwortung von
Medienanfragen erfolgen ausschließlich durch die dafür zuständigen Mitarbeiter

9. DATENSCHUTZ
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner
ist für uns von hoher Bedeutung. Daher erheben, speichern oder verarbeiten wir
personenbezogene Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige und rechtlich erlaubte
Zwecke erforderlich ist. Die Sicherheit der Daten und Verarbeitungsprozesse unterstützen wir
durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen. Jeder Mitarbeiter hat die
für seinen Tätigkeitsbereich relevanten Datenschutzregeln mit der nötigen Sorgfalt zu
beachten.

10. BETRIEBSEIGENTUM
Für alle Mitarbeiter gilt der Grundsatz, dass mit dem Eigentum unseres Unternehmens
sorgfältig umzugehen ist. Betriebsmittel und -einrichtungen behandeln wir sparsam, sorgfältig
und ihrem Zweck entsprechend. Unternehmenseigentum darf nicht in unzulässiger Weise
privat genutzt werden.

Carl Reh
Geschäftsführer

Alexander Rittlinger
Geschäftsführer

Version 1.0 Stand April 2021; DST;