Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reh Kendermann GmbH, Am Ockenheimer Graben 35, D-55411 Bingen/Rhein

- Stand: 01. Juni 2010-

§ 1 Geltungsbereich

Wir führen unsere Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen aus. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir haben diese schriftlich akzeptiert. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

§ 1a Jugendschutz

Wir erklären ausdrücklich, dass wir keine Verträge mit Jugendlichen, die unter den Geltungsbereicht des Jugendschutzgesetzes fallen, abschließen und an diese Waren ausliefern.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen

(1) Angebote von Bestellern haben wir angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wenn wir Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an allen Angebotsunterlagen vor und weisen darauf hin, dass mit diesen Unterlagen Urheberschutzrechte verbunden sein können, die grundsätzlich bei uns verbleiben. Solche Unterlagen dürfen nur für Zwecke eines Vertrags genutzt werden. Werden die Unterlagen nicht benötigt, weil etwa kein Vertragsschluss zustande kommt oder weil der Zweck der Unterlagen erfüllt ist, sind uns solche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Solche Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Der Text des Vertrags wird bei uns gespeichert und wird dem Verbraucher im Rahmen der E-Mail, mit der wie das Angebot des Verbrauchers annehmen, mitgeteilt und zugänglich gemacht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen für Verträge ohne Nutzung des Webshops

Für Verträge, die nicht durch Nutzung des von Reh Kendermann GmbH auf der Seite www.reh-kendermann.de eingerichteten Webshop zustande kommen, gelten folgende Regelungen für Preise und Zahlungsbedingungen:
(1) Unsere Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz in 55411 Bingen und enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir geben gegenüber Verbrauchern grundsätzlich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an; dies  gilt für Preisangaben gegenüber Unternehmern nur soweit die Mehrwertsteuer ausdrücklich aufgeführt wird. Die Erhöhung von Monopolabgaben oder der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt uns, die Preise entsprechend anzupassen. Wir behalten uns insbesondere bei Verträgen mit Unternehmern vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.
(2) Unsere Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug zahlbar. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Wir nehmen Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung als Zahlungsmittel entgegen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen; diese müssen uns spesenfrei übermittelt werden.
(4) Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit es um Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geht.

§ 3a Preise und Zahlungsbedingungen für Verträge bei Nutzung des Webshops

Für Verträge, die durch Nutzung des von Reh Kendermann GmbH auf der Seite www.reh-kendermann.de eingerichteten Webshops zustande kommen, gelten folgende Regelungen für Preise und Zahlungsbedingungen:
(1) Unsere Preise enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Versandkosten werden separat aufgeführt und in der Bestätigungsnachricht an den Kunden aufgeführt. Wir geben gegenüber Verbrauchern grundsätzlich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an; dies gilt auch für Preisangaben gegenüber Unternehmern, soweit nicht anders ausgewiesen. Die Erhöhung von Monopolabgaben oder der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt uns, die Preise entsprechend anzupassen. Wir behalten uns insbesondere bei Verträgen mit Unternehmern vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.
(2) Bei Warenbestellungen mit einem Endbetrag von bis zu 100 EUR erfolgt die Zahlung nach Rechnungsstellung. Bei Warenbestellungen mit einem Endbetrag von 100 EUR oder mehr erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Die Bankverbindung und der Zahlungsbetrag werden in der Annahmenachricht dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
(3) Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit es um Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geht.
(4) Sofern ein Verbraucher den geschlossenen Vertrag durch ein Recht zum Widerruf nach § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam widerruft, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, sofern der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

 

§ 4 Lieferzeiten; Annahme- und Leistungsverzug

(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Schadensersatz insbesondere wegen etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(2) Sollten wir eine Leistungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen, beträgt die angemessene Nachfrist, die der Kunde uns zu setzen hat, wenigstens zwei Wochen. Dies gilt nicht, wenn eine Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt war; in diesem Fall beträgt die Nachfrist wenigstens 10 Tage.

(3) Geraten wir in Lieferverzug und ist der Kunde Unternehmer, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Gefahrübergang

Ist mit dem Kunden, der Unternehmer ist, Lieferung der Ware abgesprochen, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Sofern der Kunde es wünscht, versichern wir unsere Ware auf Kosten des Kunden zusätzlich für einen evtl. Transport.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an unsere Ware behalten wir uns vor, bis unsere Forderung aus dem Vertrag mit dem Kunden vollständig bezahlt ist. Für den Fall des Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, unsere Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Wir sind befugt, zurückgenommene Ware zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Angemessene Verwertungskosten dürfen wir abziehen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat uns zu informieren, wenn Dritte in unser Eigentum zu vollstrecken versuchen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung (inkl. MwSt.) gegenüber seinem Käufer ab. Dies gilt auch für den Fall einer evtl. Ver- oder Bearbeitung der Ware. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt; wir sind jedoch befugt, die Forderung auch selbst einzuziehen. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen und die Abtretung nicht offen legen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Im Fall des Verzugs des Kunden oder des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir jedoch ausdrücklich berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf erstes Anfordern Namen und Adresse seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung und alle weiteren, zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen offen zu legen.
(4) Wird unsere Ware be- oder verarbeitet, so ist der Kunde mit uns einig, dass dies bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts für uns vorgenommen wird. Im Falle der Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum am Endprodukt im Verhältnis des Werts unserer Ware gemäß Rechnungsendbetrag zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Unser Eigentumsvorbehalt gilt auch für die so entstandene Sache.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt. Wir haben das Recht, die freizugebende Sicherheit auszuwählen.

§ 7 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Verjährung

(1) Ist unser Kunde Unternehmer, kann er Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungsobliegenheiten nach § 377 HGB erfüllt hat.
(2) Bei Kaufverträgen beschränken wir (Vorsatz ausgenommen) unsere Gewährleistungsverpflichtung zunächst auf Nacherfüllungsansprüche. Gelingt uns eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
(3) Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Solche Ansprüche sind bei Verträgen mit Unternehmern beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das der dreifache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt oder die fehlerhafte Leistung), wenn wir nicht vorsätzlich gehandelt haben. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Gewährleistungsansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Fälle des Verbrauchsgüterkaufs.

§ 8 Datenschutz

Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. Gegebenenfalls leiten wir personenbezogene Daten an Servicepartner und andere Unternehmen der Reh Kendermann Gruppe unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für den Fall, dass der Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im deutschen Inland hat oder diese uns nicht bekannt sind und/oder der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung sowie Erfüllungsort Bingen/Rhein, Deutschland.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken.

Bingen / Rhein, Juni 2010

Reh Kendermann GmbH Weinkellerei

 

 


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